Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AmmusTrans GmbH (nachfolgend "AmmusTrans" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunden" oder "Sie").
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der AmmusTrans GmbH, Energiestrasse 123, 8001 Zürich, Schweiz.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AmmusTrans diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3 AmmusTrans behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2.1 AmmusTrans bietet Beratung, Planung, Installation und Wartung im Bereich erneuerbarer Energien an, insbesondere für:
2.2 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen AmmusTrans abgeleitet werden können.
3.1 Angebote von AmmusTrans sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AmmusTrans oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
3.3 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung oder der schriftliche Vertrag maßgebend.
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist AmmusTrans berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.1 Liefer- und Leistungstermine werden individuell vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegt.
5.2 AmmusTrans ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AmmusTrans die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien usw.), hat AmmusTrans auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen AmmusTrans, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AmmusTrans berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen ist.
6.2 Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch die Inbetriebnahme der Anlage durch den Kunden.
6.3 Nimmt der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen, wenn AmmusTrans den Kunden auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat.
7.1 AmmusTrans gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind oder im Einzelfall andere Gewährleistungsfristen vereinbart wurden.
7.3 Bei Mängeln hat der Kunde AmmusTrans unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. AmmusTrans hat das Recht, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von AmmusTrans die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8.1 AmmusTrans haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von AmmusTrans, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AmmusTrans, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet AmmusTrans nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AmmusTrans, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.1 AmmusTrans behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AmmusTrans unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Kunden wird stets für AmmusTrans vorgenommen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, AmmusTrans nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt AmmusTrans das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den von AmmusTrans erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen, Plänen, Dokumentationen, Software usw. verbleiben bei AmmusTrans, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von AmmusTrans erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen, Plänen, Dokumentationen, Software usw. ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
10.3 Die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung der von AmmusTrans erstellten Unterlagen, Konzepte, Entwürfe, Pläne, Dokumentationen, Software usw. über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AmmusTrans zulässig.
11.1 AmmusTrans verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
11.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder die betreffenden Informationen sind allgemein bekannt oder waren der empfangenden Partei vor Bekanntgabe nachweislich bekannt oder wurden der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gegeben.
12.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.1 AmmusTrans ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dabei den Namen, das Logo und allgemeine Informationen über das durchgeführte Projekt zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
14.1 Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz von AmmusTrans. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen sollten.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Stand: August 2023